Webmaster Abmahnung - Internet Abmahnungen

Abmahnungen an Webseitenbetreiber ein Ende setzen.

Archive for April, 2009

Im Auftrag einer Kundin, möchten wir an dieser Stelle alle Webmaster warnen, die einen bestimmten Satz auf Ihrer Homepage verwenden. Dieser Satz kann sehr teuer werden … die Wettbewerbszentrale hat unsere Kundin diesbezüglich abgemahnt.

Um auch andere Webmaster zu warnen, haben wir uns entschlossen, den Fall hier zu veröffentlichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtberatung diesbezüglich durchführen und daher nur den Sachverhalt veröffentlichen wollen.
Wir werden versuchen, unseren Anwalt zu einer Stellungnahme zum Sachverhalt zu bewegen.

Wir bitten alle Webmaster, die diesen oder einen ähnlichen Satz verwenden, diesen unverzüglich von der Homepage zu entfernen.
Das erspart Ihnen viel Ärger und mindestens 200 EUR Anwaltsgebühren!

Um was geht es genau? Es geht genau um dieses Satz!

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden.Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Begründung:
Die in Bezug genommene Klausel widerspricht §12 Abs.1 Satz 1 UWG, der besagt, dass im Falle einer unlauteren Wettbewerbshandlung nicht sofort ein gerichtliches Verfahren einleiten, sondern den Handelnden zunächst abmahnen und ihm so Gelegenheit geben soll, den Streit durch Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.

Indem die in Bezug genommene Klausel das Aussprechen einer Abmahnung ausschließt, weicht sie damit von einem wesentlichen Grundgedanken des §12 UWG ab, nämlich der Ermöglichung einer außergerichtlichen Beilegung des Streites. Ferner widerspricht die in Bezug genommene Klausel §12 Abs.1 Satz 2 UWG, der den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen beinhaltet, sofern die ausgesprochende Abmahnung gerechtfertigt ist.

Indem die in Bezug genommende Klausel die Erstattung für die Abmahnung erforderlichen Aufwendungen ausschließt, weicht sie ebenfalls von einem wesentlichen Grundgedanken des §12 UWG ab, nämlich die Kostenlast demjenigen aufzubürden, der sich nicht wettbewerbsgemäß verhält.

Die in Bezug genommene Klausel hat daher gem. §307 Abs.1, Abs.2 Nr.1 BGB keinen Bestand.

Auf unserer Homepage können Sie uns gern Ihr Feedback geben.
http://pressemitteilung.ws/node/153656

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  • Nicht nur Erotik Webmaster verlagern den Firmensitz ihrer Webseiten in das Ausland, auch immer mehr Spieleportale müssen aus rechtlichen Gründen ihren Sitz in das Ausland verlagern. So auch kürzlich das Spieleportal onPSX.de:

    Das Playstationportal und Forum onPSX.de, seit 2003 online und mittlerweile nicht mehr aus der deutschen Videospielszene wegzudenken, hat heute zwangsweise sein Angebot eingestellt. Der Grund: ein Schreiben vom Mainzer Friedemann Schindler und seinem Portal Jugendschutz.net.

    Aber die Mitarbeiter von Jugendschutz.net werden auf dieser Domain nichts mehr vorfinden, wenn sie die Website morgen überprüfen sollten. Alle Daten werden ins Ausland, auf einen Server in der Schweiz verschoben. Auch wird man das Portal an einen schweizer Administrator abtreten. Kein Einzelfall: Damit folgt onPSX.de dem Beispiel vieler Portale, die mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hatten. Nur dass dieser Fall umso seltsamer anmutet.

    Gänginge Praxis, bei Abmahnungen und Rechtsverletzungen: Die Welt ist gross und in fast jedem Land, ist die rechtliche Situation für Online Auftritte besser, als in Deutschland, wo entweder Abmahnanwälte oder weltfremde Gesetzesgrundlagen Webseiten ins Ausland zwingen.

    Mehr zu dem obigen Fall können Sie auf Gulli.com lesen.

    Blogger haben es nicht leicht, Medien nehmen Blogger häufig nicht Ernst, Abmahnanwälte schon, zumindest wenn die Abmahnanwälte eine Chance sehen, Geld zu verdienen, dann findet sich im Auftrag des Mandanten sicher in der grossen Blogsphäre jemand der schlecht über ein Unternehmen schreibt, ohne Beweise für dessen Geschäftspraktiken zu veröffentlichen.

    Und wenn nicht der Autor “böse” war, dann findet sich in den Kommentaren ein Grund für eine Abmahnung.

    In den USA haben es Blogger etwas einfacher, dort werden sie vielleicht wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt, nicht aber aufgrund der freien Meinungsäußerung, denn diese ist in den USA durch die Verfassung “reedom of speech” geschützt.

    Die Nutzung fremder Marken und Urheberrechtsverleztungen sind die häufigsten Abmahngründe für Online-Shops 2008!!!

    Dazu zählen unter anderem die Nutzung von fremden Produktfotos und außerdem fremde Markennamen zu verwenden, um eigene Produkte zu bewerben.

    Insbesondere in Kombination mit Adwords gab es im Jahr 2008 etliche Abmahnungen wegen Markenrechtverletzungen.

    Das Probleme mit dem Markenrecht ist für Offshore Firmen seltener ein Problem, da in vielen Offshore Oasen die Uhren anders ticken…

    Eine weitere häufige Ursache für Onlineshop Abmahnungen ist ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum.

    Ein häufiger Grund für Abmahnungen von Online Shops ist die fehlerhafte Wiederrufsbelehrung im Onlineshop.

    39% aller Abmahnungen für Online-Shop-Betreiber sind darauf zurückzuführen.

    Das ganze lässt sich durch eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung leicht vermeiden.

    Eine Mustervorlage für die Widerrufsbelehrung finden Sie hier.

    Deutsche Forenbetreiber mit Wohn- bzw Firmensitz in Deutschland haben es nicht einfach, sie haften für die Beiträge der Forenmitglieder, zwar gibt es dazu unterschiedliche Gerichtsurteile, aber spätestens nach Kenntnisnahme haften Forenbetreiber für den Inhalt der Mitglieder.

    Die Ursachen für eine Abmahnung im Zusammenhang mit einem Forum sind vielfältig:

    1) Ein User benutzt einen durch das Markenrecht geschützten Namen als Usernamen, dies vernanlasste bereits ein Unternehmen eine kostenpflichtige Abmahnung zu verschicken.
    2) Wer ein Forum betreibt, geht etliche Risiken ein z.B. Linkhaftung, Urheberrechte (urheberrechtlich geschützte Gedichte, Bilder etc), Forenbeiträge die gegen das Jugendschutzgesetz verstossen etc…
    3) Kritische Forenbeiträge über eine Person oder ein Unternehmen –> häufige Ursache für eine Abmahnung
    4) Die Nennung eines Namens einer Privatperson –> Persönlichkeitsrecht namensnennung abmahnung
    5) Manche Mitglieder, die sich nicht an die Forenregeln halten und gesperrt werden, drohen später noch mit einer Abmahnung, wenn man ihren Usernamen nicht vollständig löscht und dieses Mitglied hätte sogar Chancen einen Anwalt zu finden, sofern das Userprofil persönliche Daten enthält. Auch wenn der Betreiber des Forums der Löschung seiner personenbezogenen Forenpostings nicht nachkommt, einen Abmahnanwalt einschalten.
    6) Ein Mitglied postet einen Link zu einer bekannten Pokerseite mit .COM am Ende. Dies könnte eine Abmahnung wegen dem Glücksspielgesetz zur Folge haben.
    7) Kein oder ein unvollständiges Impressum.
    8) Ein Anwalt postet Werbung und wird aus guten Gründen gelöscht, droht mit Abmahnung, weil er nicht per Mail von der Löschung seines Accounts in Kenntnis gesetzt wurde.

    Weitere mögliche Ursachen demnächst…

    Was lernen wir daraus?
    Es gibt nur 3 Möglichkeiten ein Forum zu betreiben
    1) Forum unterliegt DE-Recht durch Firmen/Wohnsitz –> gute Moderatoren benötigt, eine gute Moderation alleine, bietet dennoch keinen 100% Schutz vor Abmahnungen.
    2) Das deutschsprachige Forum wird von einer Auslandsfirma betrieben z.B. in Zypern und unterliegt dem Recht des Firmensitzes.
    3) Das deutschsprachige Forum wird von einer Auslandsfirma betrieben und hat zusätzlich eine gute Moderation.

    Die letztere Wahl, ist die beste Wahl.

    Ganze 48.500 Suchergebnisse liefert Google zum Thema Onlineshop Abmahnung und ist damit kein Einzelfall mehr, sondern ein Thema, das viele Onlineshop Betreiber betrifft.

    Ich kann und möchte nicht über den Dschungel aus Paragraphen detailiert eingehen, dafür gibt es spezielle Webseiten.

    Fest steht: Entweder Ihre Firma sitzt in Deutschland und muss sich deshalb an den Deutschen Paragraphen-Dschungel halten oder Sie sind nicht mehr der Betreiber des Onlineshops, sondern eine Firma im Ausland, dafür ist nichteinmal eine Karibik Offshore Firma notwendig, es reicht eine Auslandsfirma z.B. im USA Bundestaat Delaware zu gründen, denn dann dann wird eine Abmahnung zur internationalen Sache, d.h. der Abmahnanwalt müsste sich an das Unternehmen in den USA wenden und Abmahnanwälte wissen, daß in den USA niemand um die Abmahngeschichten von deutschen Anwälten scherrt.

    Insgesamt sollten Sie aber um einen kundenfreundlichen Shop zu betreiben, sich um ein sauberes Impressum, saubere Agbs etc kümmern, denn dann wirkt auch der Onlineshop gleich viel seriöser…

    Vor rund 3 1/2 Jahren erhielten etliche Webseitenbetreiber, die einen Link zu allofmp3 gesetzt hatten, eine Abmahnung in Höhe von rund 4000 Euro. Grund: In Deutschland haftet man auch für gesetzte Weblinks und da der zu damaligen Zeiten in Russland legale Mp3-Shop nach Auffassung der Musikindustrie illegal sei, war auch der Link illegal…

    Aus dem gleichen Grund erhielten etliche Blogger und Forenbetreiber eine Abmahnung für einen Link zum CloneCD Hersteller gesetzt hatten, denn CloneCD ist in Deutschland verboten, weil es Urheberschutzrechte verletzt, indem es den Kopierschutz umgeht.

    Wäre der Betreiber der abgemahnten Webseite eine Firma in einer Karibikinsel z.B. Panama gewesen, hätten die Betreiber garkeine Abmahnung erhalten können, da dort andere Gesetze gelten…

    Webseiten, die der Impressumspflicht unterliegen (siehe Impressumspflicht nach $ 5 TGM) , müssen einigen Dinge beachten, um vor Abmahnungen sicher zu sein.

    Doch die Nennung der Pflichtangaben (u.A. vollständige Adresse, Telefonnummer, Email) im Impressum, schützt noch lange nicht vor Abmahnungen, denn laut dem TGM ist es auch nicht ausreichend, sein Impressum als Grafik zu hinterlegen.

    Auch reicht es nicht die Seite versteckt auf dritter Ebene von einer Unterseite zu erreichen, nein man muss das Impressum ohne scrollen unmittelbar erreichen können. Dies sollte zwar für viele Webseiten ohne Probleme möglich sein, birgt aber auch Gefahren.

    Mögliche Gefahren
    Möglicherweise betreiben Sie ein Forum und haben ein paar Trolls die gespeert gehören, mit der Sperrung finden sich einige Internetuser nicht ab, manchmal endet das in Telefonstalking oder Mailstalking. Auch mir ist ein Fall bekannt, wo ein Ex-Mitglied unter 40 verschiedenen Mailadressen seitenlange Stalking-Mails schrieb und die Polizei fühlte sich nicht in der Lage, gegen diesen Stalker vorzugehen, da es nicht verboten sei Mailkontakt aufzunehmen. Wer also ein Forum betreibt muss sich damit abfinden, das er irgenwann mal per Mail / Post oder Telefon von irgendwelchen Verrückten belästigt wird.

    Sie betreiben ein Blog mit politischen Themen? Auch hier kann es gut passieren, daß Sie von bestimmten Gruppierungen dank der Pflichtangaben im Impressum belästigt werden.

    Sie betreiben eine Witzeseite mit Blondinenwitze? Auch hier lauern Sie Gefahr, daß z.B. der Jugendschutz.net Verein Ihnen eine Abmahnung zustellen wird, weil er die WItze für jugendbeinträchtigend hält und dank des vollständigen Impressums auch weiß, das Sie bzw die Firma in Deutschland befindet und sich somit an Deutsche Gesetze halten muss.

    Die Impressumspflicht einzuhalten, ist also nicht so toll, aber zumindest für Personen / Unternehmen aus Deutschland Pflicht.

    Es gibt aber auch einige Urteile, die festlegen, daß auch Firmen mit Sitz in z.B. Niederlande trotz des Firmensitzes der Impressumspflicht unterliegen, wenn deren Webseite sich an deutsche User richtet.

    Wie das ganze rechtlich durchgesetzt werden soll, daß sich eine Firma in beispielsweise Panama an eine deutsche Impressumspflicht halten soll, ist dabei jedoch mehr als fraglich.

    Einige Unternehmen trennen Vermarktung und Betrieb der Webseite, durch 2 von einander wirtschaftlich unabhängigen Firmen. Im optimalen Fall ist der Betreiber der Webseite eine Offshore Firma, der auch im Impressum aufgeführt wird.

    Das internet-abmahnungen.com Blog ist ein Projekt, das über Abmahnungen an Webseitenbetreiber berichtet und wie man sich vor Abmahnungen schützt.

    Es gibt viele Dinge, die ein Webseitenbetreiber mit Sitz / FIrmensitz in Deutschland beachten muss, um Abmahnungen von Abmananwälten und Abmahn Firmen zu vermeiden.

    So viele, daß es kaum vermeidbar ist, nicht doch irgendwann mal eine teure Abmahnungen zu erhalten z.B.

    AGB Abmahnungen
    Markenrecht Abmahnungen (aktuelles Beispiel dsds-news.de)
    Wettbewerbsrecht Abmahnungen
    Jugendschutz Abmahnungen
    Urheberrecht Abmahnungen
    Glücksspielgesetz Abmahnungen
    Kritische Äußerungen Abmahnungen
    Foren Abmahnungen
    Impressum Abmahnungen
    Linkverweise Abmahnungen
    Onlineshop Abmahnungen

    Die Liste kann unendlich fortgeführt werden, wer also eine Webseite abmahnsicher gestalten möchte, muss auf so einiges achten oder er betreibt die Webseite gar nicht, sondern eine Offshore Firma z.B. in Panama

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