Abmahnungen an Webseitenbetreiber ein Ende setzen.
30 Mai
Erotik Webmaster, auch sogenannte Adult Webmaster die erfolgreich Geld verdienen möchten, haben es nicht leicht. Halten sich die Online Erotik Menschen an sämtliche deutsche Gesetze, so brauchen sie ein Impressum auf Ihrer Seite, einen Jugendschutzbeauftragten und tja die Auslegung was jetzt “pornografisch” also “jugendgefährdend” ist und was nicht, das ist so umstritten, daß nichtmal ein aktiver “Jugendschutzbeauftragter” echten Schutz vor Abmahnungen bieten kann, selbst wenn die Seite kein FSK18 enthält.
Da werden Witze Seiten wegen Blondinenwitzen von jugendschutz.net abgemahnt und wenn nicht die KJM/jugendschutz.net etwas zu meckern haben, dann petzt eben die Konkurrenz ein FSK18 Bild auf einer DE-Domain einem Abmahnanwalt.
Fazit: Erotikwebmaster verdienen besser Geld mit einer Firma im Ausland, die offiziell nicht Ihnen gehört.