Abmahnungen an Webseitenbetreiber ein Ende setzen.
18 Jun
Zwar hat das Hamburger Landgericht kürzlich dem Massenabmahner Marions Kochbuch einen Stock zwischen die Beine gelegt, doch grundsätzlich besteht weiterhin die Gefahr für das Verlinken von Grafiken abgemahnt zu werden, denn dann, wenn diese ein Copyright haben.
Da gerade in Foren, gerne fremde Bilder per IMG-Code verlinkt / eingebunden werden, hilft hier eigentlich nur, das verlinken zu verbieten oder das Risiko einer Abmahnung einzugehen, es sei denn man überträgt die Webseite einer Firma im Ausland, dann werden entsprechende Personen wahrscheinlich eher eine Mail schreiben, als teuer abzumahnen, da es mit hohen Kosten und Zeit verbunden ist, im Ausland abzumahnen.
18 Jun
Wer mit fremden Markennamen bei Adwords wirbt, der muss sich nicht wundern, wenn eine Abmahnung ins Haus trudelt, denn beim Markenrecht versteht keine Firma Spass, vorallem nicht, wenn man gewerbsmässig gegen das Markenrecht verstösst, was bei Adwords Anzeigen der Fall ist.
Hier schützt auch keine Firma im EU-Ausland.
Da auch das Bewerben von Partnerprogrammen mit Keywordlisten bereitgestellt vom Programm-Betreiber zu Abmahnungen wegen dem Markenrecht führen kann, empfiehlt es sich trotzdem Adwords besser über eine Auslandsfirma zu bewerben, am besten eine ohne eigenen Kapital, d.h. sollte es zu einer teuren Abmahnung kommen, meldet diese einfach Insolvenz an.
18 Jun
Auch Songtexte unterliegen dem Urheberrecht und das Kopieren der Songtexte kann leicht zu einer Abmahnung führen, die Musikmafia, die sich es selbst mit ihren eigenen Fans versauen möchte, macht bei Abmahnungen auch nicht vor Fanseiten halt.
Selbst DER SPIEGEL hatte zu dem Thema mal einen grossen Artikel: Betreiber von Fanseiten fühlen sich verfolgt
Wer Fanseiten oder Foren betreibt, der sollte entweder auf Songtexte verzichten oder diese über eine Offshore Firma betreiben, ansonsten kann es teuer werden.
18 Jun
Während private Webseitenbesitzer oft sorglos mit dem Copyright umgehen und Forenuser auch sehr gerne Gedichte, Songtexte, Nachrichten oder andere urheberrechtlich geschützte Texte kopieren, wissen inzwischen die meisten kommerziellen Webseitenbetreiber, daß dies teuer werden kann.
Zwar wird von einigen Medien das Kopieren geduldet oder unter Quellenangabe ein längeres zitieren erlaubt, aber grundsätzlich ist das Kopieren sehr gefährlich. So eine Abmahnung kostet zwischen 2000 und 20.000 Euro.
Als Betreiber von Seiten mit user generated content (Foren, Blogs mit Blogkommentaren, Communitys) ist es schwer bis kaum kontrollierbar, ob ein Text kopiert wurde, zumal Texte ja auch aus Offline-Medien kopiert werden können. Auch gibt es untesrchiedliche Urteile bezüglich dem Zitieren.
Um das Risiko von teuren Abmahnungen auf ein Minimum zu reduzieren, empfiehlt es sich, wo es möglich ist, die Webseiten auf eine Auslandsfirma zu verlagern z.B. in Zypern oder im Offshore.
18 Jun
Viele Webseitenbetreiber haben zwar schon mal davon gehört, daß es in Deutschland ein Jugendschutzgesetz gibt und Hardcore Porno nicht für Minderjährige zugänglich gemacht werden darf, doch den Unterschied zwischen FSK16 und FSK18 kennen nur wenige Webmaster. Diese kommen häufig aus der Erotikbranche, doch nichtmal hier ist man sich 100% einig, was noch FSK16 ist und wann FSK18 schon anfängt. Die nicht klare Formulierung wann etwas “pornografisch” = AB 18 ist und wann “noch ab16″ führt nicht wenige Webmaster in Abmahnungen. Doch selbst wenn man vorsichtshalber auf ganz sicher geht, irgendwas werden die meist von der Konkurrenz beauftragten Abmahnanwälte schon finden z.B. ein unvollständiges Impressum, keinen Jugendschutzbeauftragten oder pornografische Texte. Denn selbst harmlose Blondinenwitze können laut jugendschutz.net jugendgefährdend sein.
18 Jun
Nicht jedes Altersverfikationssystem ist auch rechtssicher, sprich KJM-komform, manche Alterschecks können zu echten Problemen führen.
Der Ausweischeck / Persocheck oder Personalausweischeck war früher mal anerkannt, reicht heute jedoch nicht mehr.
Viele Forenbetreiber und unbedarfte Webmaster, arbeiten aber genau mit diesen nicht ausreichenden Alterschecks und dies kann leicht zu einer Abmahnung führen.
18 Jun
Wer Webseiten im Internet betreibt, hat einiges zu beachten um das Risiko von Abmahnanwälten abgemahnt zu werden, zu minimieren. Ausschließen lässt sich eine Abmahnung dennoch nicht. Besonders schwer haben es jedoch Webmaster die erotische Webseiten betreiben, sprich Sexseiten, Pornoseiten oder FSK18 Erotikseiten. Denn diese Seiten müssen sich an ein fragwürdiges Jugendschutzgesetz halten.
Erotikseiten benötigen einen Jugendschutzbeauftragten, müssen KJM-komform sein (FSK16) und AB-18 Material darf erst durch eine Altersprüfung mit einem KJM-komformen Altersverfikationssystem (Alterscheck) gezeigt werden.
Hier ergeben sich eine Menge Schwierigkeiten:
A) Linkhaftung
B) Einbindung von Werbemitteln kann zu rechtlichen Problemen führen.
C) Auslegungssache, wann ist Erotikcontent FSK16, wann FSK18 und wo sind die Grenzen zwischen erotisch und pornografisch?
Die Verlagerung der Webseiten auf eine Firma im Ausland macht wirtschaftlich gesehen, gleich mehrfach Sinn.
1) Steuern sparen
2) Keine Probleme mehr mit KJM/Jugendschutz -> keine Abmahnungen = Geld gespart
3) Mehr Zeit zum Geld verdienen (Zeitaufwand für das Lesen und Beschäftigen mit Abmahnungen minimieren).
Hier empfiehlt sich eine Zypern Firmengründung, denn mit 10% Steuern + echter Betriebstätte + Treuhandservice, ist Zypern unschlagbar.
18 Jun
Verstehen Sie Spass? Satire Seiten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, um so trauriger, wenn sogar Satire Seiten und Satire Videos abgemahnt werden.
Kürzlich wurde die Webseite / das Video DU BIST TERRORIST abgemahnt, inzwischen finden sich einige Tausend Suchergebnisse zum Thema Du bist Terorirst Abmahnung
Nachdem erst die Werbeagentur die hinter der Kampagne “DU BIST DEUTSCHLAND” ihn abmahnen wollte und sich dann doch friedlich einigen konnte, erhielt der Autor Alexander eine Abmahnung.
Zitat: Das Video stelle einen Zusammenhang her “zwischen dem Namen unseres Mandaten und dem Terrorismus”. Es werde der Eindruck erweckt, der Mandant sei Terrorist, “könne aber zumindest mit Terrorismus oder terroristischen Aktivitäten in Verbindung stehen”.
Hier das äußerst sehenswerte Video: