Webseiten, die der Impressumspflicht unterliegen (siehe Impressumspflicht nach $ 5 TGM) , müssen einigen Dinge beachten, um vor Abmahnungen sicher zu sein.

Doch die Nennung der Pflichtangaben (u.A. vollständige Adresse, Telefonnummer, Email) im Impressum, schützt noch lange nicht vor Abmahnungen, denn laut dem TGM ist es auch nicht ausreichend, sein Impressum als Grafik zu hinterlegen.

Auch reicht es nicht die Seite versteckt auf dritter Ebene von einer Unterseite zu erreichen, nein man muss das Impressum ohne scrollen unmittelbar erreichen können. Dies sollte zwar für viele Webseiten ohne Probleme möglich sein, birgt aber auch Gefahren.

Mögliche Gefahren
Möglicherweise betreiben Sie ein Forum und haben ein paar Trolls die gespeert gehören, mit der Sperrung finden sich einige Internetuser nicht ab, manchmal endet das in Telefonstalking oder Mailstalking. Auch mir ist ein Fall bekannt, wo ein Ex-Mitglied unter 40 verschiedenen Mailadressen seitenlange Stalking-Mails schrieb und die Polizei fühlte sich nicht in der Lage, gegen diesen Stalker vorzugehen, da es nicht verboten sei Mailkontakt aufzunehmen. Wer also ein Forum betreibt muss sich damit abfinden, das er irgenwann mal per Mail / Post oder Telefon von irgendwelchen Verrückten belästigt wird.

Sie betreiben ein Blog mit politischen Themen? Auch hier kann es gut passieren, daß Sie von bestimmten Gruppierungen dank der Pflichtangaben im Impressum belästigt werden.

Sie betreiben eine Witzeseite mit Blondinenwitze? Auch hier lauern Sie Gefahr, daß z.B. der Jugendschutz.net Verein Ihnen eine Abmahnung zustellen wird, weil er die WItze für jugendbeinträchtigend hält und dank des vollständigen Impressums auch weiß, das Sie bzw die Firma in Deutschland befindet und sich somit an Deutsche Gesetze halten muss.

Die Impressumspflicht einzuhalten, ist also nicht so toll, aber zumindest für Personen / Unternehmen aus Deutschland Pflicht.

Es gibt aber auch einige Urteile, die festlegen, daß auch Firmen mit Sitz in z.B. Niederlande trotz des Firmensitzes der Impressumspflicht unterliegen, wenn deren Webseite sich an deutsche User richtet.

Wie das ganze rechtlich durchgesetzt werden soll, daß sich eine Firma in beispielsweise Panama an eine deutsche Impressumspflicht halten soll, ist dabei jedoch mehr als fraglich.

Einige Unternehmen trennen Vermarktung und Betrieb der Webseite, durch 2 von einander wirtschaftlich unabhängigen Firmen. Im optimalen Fall ist der Betreiber der Webseite eine Offshore Firma, der auch im Impressum aufgeführt wird.