Webmaster Abmahnung - Internet Abmahnungen

Abmahnungen an Webseitenbetreiber ein Ende setzen.

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Viele Webseitenbetreiber haben zwar schon mal davon gehört, daß es in Deutschland ein Jugendschutzgesetz gibt und Hardcore Porno nicht für Minderjährige zugänglich gemacht werden darf, doch den Unterschied zwischen FSK16 und FSK18 kennen nur wenige Webmaster. Diese kommen häufig aus der Erotikbranche, doch nichtmal hier ist man sich 100% einig, was noch FSK16 ist und wann FSK18 schon anfängt. Die nicht klare Formulierung wann etwas “pornografisch” = AB 18 ist und wann “noch ab16″ führt nicht wenige Webmaster in Abmahnungen. Doch selbst wenn man vorsichtshalber auf ganz sicher geht, irgendwas werden die meist von der Konkurrenz beauftragten Abmahnanwälte schon finden z.B. ein unvollständiges Impressum, keinen Jugendschutzbeauftragten oder pornografische Texte. Denn selbst harmlose Blondinenwitze können laut jugendschutz.net jugendgefährdend sein.

Nicht jedes Altersverfikationssystem ist auch rechtssicher, sprich KJM-komform, manche Alterschecks können zu echten Problemen führen.

Der Ausweischeck / Persocheck oder Personalausweischeck war früher mal anerkannt, reicht heute jedoch nicht mehr.

Viele Forenbetreiber und unbedarfte Webmaster, arbeiten aber genau mit diesen nicht ausreichenden Alterschecks und dies kann leicht zu einer Abmahnung führen.

Wer Webseiten im Internet betreibt, hat einiges zu beachten um das Risiko von Abmahnanwälten abgemahnt zu werden, zu minimieren. Ausschließen lässt sich eine Abmahnung dennoch nicht. Besonders schwer haben es jedoch Webmaster die erotische Webseiten betreiben, sprich Sexseiten, Pornoseiten oder FSK18 Erotikseiten. Denn diese Seiten müssen sich an ein fragwürdiges Jugendschutzgesetz halten.

Erotikseiten benötigen einen Jugendschutzbeauftragten, müssen KJM-komform sein (FSK16) und AB-18 Material darf erst durch eine Altersprüfung mit einem KJM-komformen Altersverfikationssystem (Alterscheck) gezeigt werden.

Hier ergeben sich eine Menge Schwierigkeiten:
A) Linkhaftung
B) Einbindung von Werbemitteln kann zu rechtlichen Problemen führen.
C) Auslegungssache, wann ist Erotikcontent FSK16, wann FSK18 und wo sind die Grenzen zwischen erotisch und pornografisch?

Die Verlagerung der Webseiten auf eine Firma im Ausland macht wirtschaftlich gesehen, gleich mehrfach Sinn.
1) Steuern sparen
2) Keine Probleme mehr mit KJM/Jugendschutz -> keine Abmahnungen = Geld gespart
3) Mehr Zeit zum Geld verdienen (Zeitaufwand für das Lesen und Beschäftigen mit Abmahnungen minimieren).

Hier empfiehlt sich eine Zypern Firmengründung, denn mit 10% Steuern + echter Betriebstätte + Treuhandservice, ist Zypern unschlagbar.

Erotik Webmaster, auch sogenannte Adult Webmaster die erfolgreich Geld verdienen möchten, haben es nicht leicht. Halten sich die Online Erotik Menschen an sämtliche deutsche Gesetze, so brauchen sie ein Impressum auf Ihrer Seite, einen Jugendschutzbeauftragten und tja die Auslegung was jetzt “pornografisch” also “jugendgefährdend” ist und was nicht, das ist so umstritten, daß nichtmal ein aktiver “Jugendschutzbeauftragter” echten Schutz vor Abmahnungen bieten kann, selbst wenn die Seite kein FSK18 enthält.

Da werden Witze Seiten wegen Blondinenwitzen von jugendschutz.net abgemahnt und wenn nicht die KJM/jugendschutz.net etwas zu meckern haben, dann petzt eben die Konkurrenz ein FSK18 Bild auf einer DE-Domain einem Abmahnanwalt.

Fazit: Erotikwebmaster verdienen besser Geld mit einer Firma im Ausland, die offiziell nicht Ihnen gehört.

Nicht nur Erotik Webmaster verlagern den Firmensitz ihrer Webseiten in das Ausland, auch immer mehr Spieleportale müssen aus rechtlichen Gründen ihren Sitz in das Ausland verlagern. So auch kürzlich das Spieleportal onPSX.de:

Das Playstationportal und Forum onPSX.de, seit 2003 online und mittlerweile nicht mehr aus der deutschen Videospielszene wegzudenken, hat heute zwangsweise sein Angebot eingestellt. Der Grund: ein Schreiben vom Mainzer Friedemann Schindler und seinem Portal Jugendschutz.net.

Aber die Mitarbeiter von Jugendschutz.net werden auf dieser Domain nichts mehr vorfinden, wenn sie die Website morgen überprüfen sollten. Alle Daten werden ins Ausland, auf einen Server in der Schweiz verschoben. Auch wird man das Portal an einen schweizer Administrator abtreten. Kein Einzelfall: Damit folgt onPSX.de dem Beispiel vieler Portale, die mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hatten. Nur dass dieser Fall umso seltsamer anmutet.

Gänginge Praxis, bei Abmahnungen und Rechtsverletzungen: Die Welt ist gross und in fast jedem Land, ist die rechtliche Situation für Online Auftritte besser, als in Deutschland, wo entweder Abmahnanwälte oder weltfremde Gesetzesgrundlagen Webseiten ins Ausland zwingen.

Mehr zu dem obigen Fall können Sie auf Gulli.com lesen.