Wer mit fremden Markennamen bei Adwords wirbt, der muss sich nicht wundern, wenn eine Abmahnung ins Haus trudelt, denn beim Markenrecht versteht keine Firma Spass, vorallem nicht, wenn man gewerbsmässig gegen das Markenrecht verstösst, was bei Adwords Anzeigen der Fall ist.

Hier schützt auch keine Firma im EU-Ausland.
Da auch das Bewerben von Partnerprogrammen mit Keywordlisten bereitgestellt vom Programm-Betreiber zu Abmahnungen wegen dem Markenrecht führen kann, empfiehlt es sich trotzdem Adwords besser über eine Auslandsfirma zu bewerben, am besten eine ohne eigenen Kapital, d.h. sollte es zu einer teuren Abmahnung kommen, meldet diese einfach Insolvenz an.